Turisme Comunitat Valenciana hat sich dazu verpflichtet, seine Webseite im Einklang mit dem spanischen Königlicher Erlass 1112/2018 vom 7. September 2018 über die Zugänglichkeit von Webseiten und Anwendungen des öffentlichen Bereichs für mobile Geräte (im Folgenden RD 1112/2018 vom 7. September) zugänglich zu machen.

Diese Zugänglichkeitserklärung gilt für die Website https://www.comunitatvalenciana.com und schließt die eingebetteten Inhalte aus anderen Domains aus.

Stand der Einhaltung

Diese Webseite entspricht teilweise dem RD 1112/2018 vom 7. September, da sie Ausnahmen aufweist, die die folgenden Aspekte nicht einhalten.

Nicht zugänglicher Inhalt

Der nachstehende Inhalt ist aus den folgenden Gründen nicht zugänglich:

  1. Nichteinhaltung des Königlichen Erlasses 1112/2018:
    • Die Webseite kann Bilder mit einer unzureichenden alternativen Beschreibung oder Textinhalte enthalten, die nicht auf eine alternative Weise vermittelt werden [Kriterien 1.1.1, 1.4.5 der WCAG 2.1]
    • Sie kann aufgezeichnete Videoinhalte ohne Audiobeschreibung oder alternative Mittel enthalten [Kriterien 1.2.3. und 1.2.5].
    • Es kann gelegentlich zu Bearbeitungsfehlern auf einer der Seiten kommen, wie z. B. eine falsche Einbettung von Elementen, Absätze ohne die korrekte Kennzeichnung oder Umsprünge in den Überschriften [Kriterium 1.3.1].
    • Es kann einige Bereiche mit unzureichendem Kontrast geben, in denen der Fokus nicht sichtbar ist, oder Bereiche, in denen Farbtöne verwendet werden, um Informationen zu vermitteln [Kriterien 1.4.1, 1.4.3, 1.4.11, 2.4.7]
    • Die Webseite kann Inhalte in anderen Sprachen erhalten, bei denen der Sprachwechsel nicht korrekt gekennzeichnet wurde [Kriterium 3.1.2]
    • In einigen Fällen kann eine horizontale Navigation über die Scrollleiste erforderlich sein oder die Navigation über die Tastatur oder verschiedene Seiten mit unterschiedlichen Kopf- oder Fußzeilen erschwert werden [Kriterien 1.4.10, 2.1.1, 2.1.2, 3.2.3]
    • Es kann vorkommen, dass der Zweck der verwendeten Links nicht klar ist [Kriterium 2.4.4]
    • Es kann auch einige Tags geben, die vom Screenreader nicht richtig gelesen werden, sowie einige Links, die sich ohne Vorwarnung in einem neuen Fenster öffnen [Kriterien 2.5.3, 3.2.2]
    • Es kann Multimedia-Dateien oder bürotechnische Dateien in PDF- oder anderen Formaten geben, die die Anforderungen an die Zugänglichkeit nicht erfüllen, weil sie ausschließlich für die visuelle Darstellung bestimmter Informationen entwickelt wurden, obwohl in der Regel jedoch eine Textalternative angeboten wird.
    • Die Webseite kann externe Inhalte enthalten, wie z. B. Komponenten von Facebook, Twitter, Linkedin oder YouTube, die nicht vollständig den Kriterien der Barrierefreiheit entsprechen.
  2. Unverhältnismäßig hohe Belastung:
    • Ist nicht anwendbar.
  3. Der Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften:
    • Es gibt Möglicherweise Multimedia-Dateien oder bürotechnische Dateien in PDF- oder anderen Formaten, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen.
    • Es kann auch vorkommen, dass Inhalte von Dritten, wie z. B. bürotechnische Dateien, auf dieser Webseite veröffentlicht werden müssen, die nicht alle Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen.

Erstellung dieser Zugänglichkeitserklärung

Diese Erklärung wurde am 22. Juli 2022 erstellt.

Bei der Erstellung der Erklärung wurde eine externe Bewertung durch die Fundación ASPAYM CYL berücksichtigt.

Zertifikat der Barrierefreiheit für Webinhalte (WCAG 2.1) des W3C auf Doppel-A-Niveau (AA) der Fundación ASPAYM Castilla y León Link zu einer externen Anwendung.

Letzte Überarbeitung der Erklärung: 22. Juli 2022.

Bemerkungen und Kontaktangaben

Sie können Mitteilungen über die Zugänglichkeitsanforderungen (Artikel 10.2.a des RD 1112/2018 vom 7. September) machen, wie z. B.:

  • Die Meldung eines möglichen Verstoßes gegen die Vorschriften auf dieser Webseite.
  • Die Vermittlung anderer Schwierigkeiten beim Zugang zu Inhalten.
  • Sonstige Anfragen oder Verbesserungsvorschläge bezüglich der Zugänglichkeit der Webseite.

Über die folgenden Kanäle:

Die Mitteilungen werden von Turisme Comunitat Valenciana entgegengenommen und bearbeitet.

Anwendungsverfahren

Im Rahmen dieses Verfahrens können Sie eine Beschwerde einreichen, um die Gründe für die Ablehnung eines Antrags auf Zugang zu Informationen oder einer Beschwerde zu erfahren und dagegen vorzugehen, um auf die Ergreifung geeigneter Maßnahmen zu drängen, falls Sie mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind, oder um zu begründen, warum Sie der Ansicht sind, dass die erhaltene Antwort nicht den geforderten Anforderungen entspricht.

allgemeines Instanzformular

Optionaler Inhalt

Die derzeit sichtbare Version dieser Webseite ist von Juli 2022.

Ab diesem Datum werden die Inhalte dieser Webseite teilweise kontrolliert, sowohl die Vorlagen als auch die endgültigen Seiten und Dokumente, die veröffentlicht werden, um die Einhaltung der Anforderungen an die Zugänglichkeit zu gewährleisten, die derzeit A und AA der spanischen Norm WCAG 2.1 sind, unter Berücksichtigung der Ausnahmen des Königlichen Erlasses 1112/2018 vom 7. September.

In den Jahren 2021 und 2022 wurden externe Bewertungen von der Fundación ASPAYM CyL durchgeführt.